Der verpflichtende Arbeitgebezuschuss...
Seit dem 01.01.2019 erfolgt ein Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe von 15% auf den Betrag des für die bAV umgewandelten Entgelts bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds für alle neu eingerichteten Verträge.
Ab dem 01.01.2022 gilt der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% auch für alle bestenden Entgeltumwandlunsgvereinbarungen.
Klingt unkompliziert, ist es aber nicht…..
Alle wissen es oder haben zumindest davon gehört, das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist seit dem 01.01.2018 in Kraft. Unter anderem wurde der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss für alle vor dem 01.01.2018 bestehenden Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds ab 2022 beschlossen.
Die aus dem Gesetz resultierenden Verpflichtungen hat erst eine Minderheit der Unternehmen umgesetzt. Wie sieht es in Ihrem Betrieb aus? Schieben Sie die Regelungen nicht hinaus:
Die Umsetzung dieser Verpflichtung ist nicht problemlos, wie man annehmen könnte. Eine Vielzahl von Hürden stehen entgegen. Viele Versicherer bieten für ältere Verträge mit hoher Garantieverzinsung keine Erhöhung an. So sind entweder zusätzliche Verträge einzurichten (auch nicht so einfach umsetzbar, aufgrund der zum großen Teil zu geringen Beitragshöhen) oder aber die Entgeltumwandlungsvereinbarungen sind in Einzelabstimmung mit jedem betroffenen Mitarbeiter so anzupassen, das der bisherige Beitrag den Arbeitgeberzuschuss beinhaltet.
Allein an diesem Punkt wird ersichtlich, dass dies nicht mal so eben zu erledigen ist. Sollten jetzt alle Arbeitgeber die Umsetzung weiter aufschieben (und danach sieht es aus), werden wir Ende 2021 vor einem nicht zu bewältigenden Chaos stehen.
Andere Punkte die zu regeln sind, betreffen etwa bereits bestehende Arbeitgeberzuschüsse, die an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen sind, damit kein weiterer, zusätzlicher Zuschuss geleistet werden muss. Oder die exakte Berechnung des Zuschusses, wenn die Arbeitnehmer oberhalb der Krankenversicherungspflichtgrenze verdienen. Die Berechnung ist faktisch nicht korrekt möglich, da die gesetzlichen Vorgaben nicht eindeutig sind, und zudem sehr aufwändig. Das ist in den Versicherungsverträgen häufig praktisch kaum umsetzbar, wenn bei schwankenden Gehältern monatlich die Verträge geändert werden müssen.
Die bei Ausbleiben von sofortigen Maßnahmen vorhersehbaren Schwierigkeiten und daraus resultierenden Haftungsrisiken für Arbeitgeber, lassen sich vermeiden, wenn Sie frühzeitig die passenden Regelungen treffen.
WICHTIG! In vielen Fällen sogar noch viel wichtiger! In der bAV ist immer der Arbeitgeber für die Leistungen verantwortlich und nicht die Versicherer! Im Zuge der Maßnahmen in Verbindung mit dem BRSG können auch bestehende Mängel und Risiken in den Versorgungswerken aufgedeckt und behoben werden. Betriebliche Altersversorgung ist in erster Linie Arbeitsrecht! In zweiter Linie Steuer- und Sozialversicherungsrecht bevor es dann erst um die Thematik der Kapitalanlage geht. So fehlen z.B. in vielen Betrieben Entgeltumwandlungsvereinbarungen und Dokumentationen. Das kann zukünftig dramatische Folgen haben, wenn, auf die Prüfung der bAV geschulte Steuer- und Sozialversicherungsprüfer, rückwirkend die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlungen aberkennen.
Verlassen Sie sich bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht nur auf Ihre Versicherungen. Jede Versorgungszusage ist eine Zusage des Betriebes an den Mitarbeiter. Die z.B. Direktversicherung ist lediglich das Konto, auf dem Geld angesammelt wird, mit dem die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus der Versorgungszusage finanziert werden soll. Das Sie für nicht ausreichendes Kapital auf diesem Konto einstehen müssen, ist vielen Arbeitgebern schmerzhaft bewusst geworden, die die bAV über eine in Schieflage geratene Pensionskasse durchführen (z.B. Kölner und Caritas Pensionskasse).
Sprechen Sie mit uns und stellen Sie die bAV in Ihrem Betrieb jetzt zukunftssicher auf. Wir erstellen vorab ein neutrales Gutachten zum Stand der Versorgungszusagen in Ihrem Betrieb. Sie erhalten einen Überblick über den aktuellen Zustand der Versorgungswerke und den resultierenden Handlungsbedarf. Und selbstverständlich auch über die möglichen Maßnahmen, die bAV rechts- und haftungssicher in Ihrem Sinne zu regeln.
Lernen Sie die besten aller Möglichkeiten kennen
Eine gute Entscheidung setzt die Kenntnis voraus, was eine gute Lösung von einer Schlechteren unterscheidet.
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